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Gesetze                                                        O

=> Thüringer Beamtengesetz . . . . . . . . . . . . . . . . Das  Thüringer Beamtengesetz  gibt den Rahmen für das gesamte Beschäftigungsverhältnis. Hier finden Sie solche wichtigen Regelungen, wie die zu den Laufbahnen, der Probezeit, den Beförderungen, der Altersteilzeit, der Versorgung etc.

=> Thüringer Besoldungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . Das  Thüringer Besoldungsgesetz  regelt alle grund-sätzlichen Sachverhalte rund um die Beamtenbe-soldung. Ergänzt wird es durch die Thüringer Besol- dungsordnung.

=>  Beamtenversorgungsgesetz . . . . . . . . . . . . Das Beamtenversorgungsgesetz(Länder) bildet den gesetzlichen Rahmen für die materielle Absicherung der wegen Dienstunfall, Erkrankung sowie Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzten Beamten. 

=> Thüringer Reisekostengesetz . . . . . . . . . . . . Das Thüringer Reisekostengesetz enthält alle Grundsätze zur Durchführung einer Dienstreise und bestimmt den Rahmen, in dem die Erstattung der Aufwendungen des Dienstreisenden möglich sind. Siehe auch die jeweils aktuellen Durchführungsbestimmungen!

=>  Thüringer Umzugskostengeset . . . . . . . . . . . . Das  Thüringer Umzugskostengesetz  enthält im Kern alle gesetzlichen Regelungen, die den dienstlich veranlassten Wohnsitzwechsel betreffen.

 

Verordnungen                               O           

=> Thüringer Urlaubsverordnung . . . . . . . . . . . . . . Die Thüringer Urlaubsverordnung regelt den Anspruch der Beamten auf Freistellung vom Dienst aus den verschiedensten Anlässen wie Erholungsurlaub, Elternzeit, Kur, gesellschaftlicher Tätigkeit etc.

=> Thüringer Arbeitszeitverordnung . . . . . . . . . . . Die Thüringer Arbeitszeitverordnung enthält neben den Bestimmungen zur Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für Beamteneinige beachtenswerte Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarifverträge                                                     O


=> Tarifvertrag TV-L . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Tarifvertrag TV-L bildet die neue Rechtsgrundlage für die Arbeitsbedingungen aller Landesbediensteten im Angestelltenverhltnis 


 

Aktuelles                                                        O

Besoldung  der Thüringer Beamten 2011/2012

Seit dem 01.01.2010 gelten zwar einheitlich 100% West für alle Besoldungsgruppen in den neuen Ländern. Dennoch unterscheidet sich inzwischen die Besoldung von Land zu Land, entweder durch unterschiedliche geltungszeiträume oder durch unterschiedlich gezahlte oder gestrichene Einmalzahlungen.

Tabelle 2011

Tabelle 2012


Vergütung der Angestellten der neuen Länder 

Wie die Landesbeamten,so erhalten auch die Angestellten aller Einkommensgruppen seit Januar 2010 100% West.

Die konkrete Vergütungshöhe und der Zahlungsbegin wird hier allerdings durch den Tarifvertra und nicht per Gesetz durch die Thüringer Landesregierung bestimmt.

 

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Verband der Schulaufsicht des Landes Thüringen e.V.