Umbau der Staatlichen Schulämter Thüringens zu Qualitätsagenturen
Eng verbunden mit der Ausgestaltung des zentralen Entwicklungsvorhabens "Eigenverantwortliche Schule" vollzieht sich derzeit in Thüringen ein vollständiger Paradigmenwechsel in der Arbeitsphilosophie und der Arbeitsweise der Schulaufsicht .
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Merkmale dieses Paradigmenwechsels sind :
- Verminderung der
Führungs- und Steuerungsfunktion der Schulaufsicht
- Verstärkung
der Begleitung von Schulen(Qualitätssicherung)
- Professionalisierung
der Beratung (Qualitätsentwicklung)
- Wechsel von enger schulartbezogener Aufsicht zu systemischen Serviceangeboten
- Unterstützung von Selbst- und Fremdevaluation der Schulen durch überregional agierende schulaufsichtliche Expertenteams
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Anfang des Jahrs 2005 hatte in den damals noch dreizehn staatlichen Schulämtern der Diskussionsprozess um die Ausgestaltung des Weges hin zu Qualitätsagenturen an Fahrt gewonnen. Wesentliche Impulse waren zuvor von Kultus-Staatssekretär Eberhardt auf der Mitgliedervollversammlung des VSLT in Gotha ausgegangen. Seit August '05 erfolgt die Erfüllung der schulaufsichtlichen Aufgaben nach einem 3-Säulen-Modell in den Bereichen Personal, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Anfang 2006 legte eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von VSLT-Mitgliedern den Entwurf zu einem Qualitätsrahmen für die Schulämter Thüringens als wesentlichen Orientierungspunkt für den weiteren Entwicklungsprozess vor. In der Folgezeit wurde an allen Schulämtern besonders intensiv an der Ausgestaltung des Arbeitsbereiches "Qualitätsentwicklung" und hier besonders am Ausbau des Unterstützersystems gearbeitet. In der Rückschau schätzt der VSLT e.V. ein, dass nur eine sehr enge Zusammenarbeit der Arbeitsbereiche 2 und 3 den Anspruch an eine Qualitätsagentur erfüllen kann.
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Ausgangspunkt für die Einleitung eines Richtungswechsels in der Arbeit der Schulaufsicht war die Einsicht, dass die bisherige Konzentration auf die Durchsetzung, Ausgestaltung und Vervollkommnung der Kontextqualitäten schulischer Entwicklung, die vorwiegende Fixierung also auf die Optimierung und vollständige, durchgehende Beachtung der Gesetze, Verordnungen, Lehrpläne, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Handreichungen etc. sowie immer wieder neue Projekte, Vorhaben, Schulversuche usw. letztendlich nicht die gewünschten Effekte bei der Verbesserung des Unterrichtes erzielte.
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Es formte sich die Überzeugung, dass Bildungserfolge weitaus stärker von der durchdachten Ausgestaltung und Qualifizierung der inneren und äußeren Prozesse schulischen Lehrens und Lernens abhängen. Genau hier soll schulaufsichtliches Handeln in Thüringen künftig ansetzen.
Bei der Entwicklung von Zielen und Strategien, der Ausgestaltung des (Bildungs-)Prozessmanagements, der innerschulischen Kommunikation und Kooperation sowie der Entwicklung von Schulklima und Schulkultur soll und muss Schulaufsicht künftig Unterstützung leisten. Schulaufsicht vernachlässigt nicht ihren verfassungsgemäßen Auftrag, sondern professionalisiert und baut ihre Service- und Beraterfunktion systematisch aus. Schulaufsicht in Thüringen kann dabei aus einer besonders günstigen Position heraus handeln. Die hier über zehn Jahre entwickelte und praktizierte dialogische Schulaufsicht hat zwischen Schulen und Schulämtern ein Vertrauensklima geschaffen, dass das Hineinwachsen in die veränderte Rolle wesentlich erleichtert hat.
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